Christine Andres. Sachverständige für GaLaBau und Gehölzwertmittlung

Sachverstand fürs Grün.

Mit über 35 Jahren Praxiserfahrung im GaLaBau unterstütze ich bei Schäden, Streitfällen und fachlichen Fragen immer dann, wenn eine unabhängige und fundierte Einschätzung gefragt ist.

Lachende Frau mit blonden Haaren in einem weinroten Poloshirt mit „Reiterhof Gut Landfrieden“-Logo.
Gelber Bagger auf einer Baustelle neben einem weißen Haus und einer Treppe unter blauem Himmel.

Zu wissen, was in den DIN-Normen steht, reicht nicht aus.

Nicht jede Abweichung von einer Norm ist automatisch ein Mangel. Entscheidend ist, wie eine Leistung funktioniert, genutzt werden kann und im Gesamtbild wirkt. Genau hier braucht es Erfahrung aus der Praxis. Als öffentlich bestellte Sachverständige im Garten- und Landschaftsbau bewerte ich Leistungen nicht nur nach Normen, sondern im fachlichen Gesamtzusammenhang. Das ist die Grundlage für nachvollziehbare und belastbare Einschätzungen.Im Garten- und Landschaftsbau entstehen immer wieder Situationen, in denen eine unabhängige fachliche Einschätzung wichtig wird. Zum Beispiel dann, wenn Ausführungen unterschiedlich bewertet werden, wenn Schäden oder Mängel im Raum stehen oder wenn Projekte fachlich begleitet werden sollen. In solchen Fällen hilft ein Blick von außen – aus der Perspektive der Praxis. Als öffentlich bestellte Sachverständige für den Garten- und Landschaftsbau, sowie Wertermittlung von Gehölzen verbinde ich fachliche Bewertung mit über 35 Jahren Erfahrung aus Planung, Ausführung und Baustellenalltag. Mein Ziel ist dabei nicht nur die fachliche Einordnung eines Sachverhalts, sondern vor allem Klarheit für alle Beteiligten.
Eine sachverständige Einschätzung wird häufig dann benötigt, wenn Bauleistungen unterschiedlich bewertet werden oder Unsicherheit über den tatsächlichen Zustand einer Ausführung besteht. Aber auch in vielen anderen Fällen, wie zum Beispiel:

Unterschiedliche Bewertungen von Bauleistungen

Wenn Auftraggeber und Unternehmer eine Ausführung unterschiedlich beurteilen, Bauleistungen nicht wie erwartet funktionieren oder Zweifel an der fachgerechten Ausführung bestehen

Begleitung von Bauprojekten

Zum Beispiel wenn Bauleistungen während der Ausführung fachlich eingeschätzt oder bei der Abnahme bewertet werden sollen.

Ermittlung von Leistungsstand und Kosten


Zum Beispiel zur Einschätzung des Baufortschritts, zur Bewertung bereits erbrachter Leistungen oder zur Abschätzung von Sanierungs‒ bzw. Mängelbeseitigungskosten.

Baumschutzfachliche Baubegleitung

Wenn Bauvorhaben im Umfeld von Bäumen stattfinden und fachlich begleitet werden müssen, um Schäden am Gehölzbestand zu vermeiden.

Außergerichtliche Streitbeilegung

Wenn eine unabhängige fachliche Einschätzung helfen kann, einen Konflikt frühzeitig zu klären und um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.

Gehölzwertermittlung nach Methode Koch

Zum Beispiel bei Unfall- oder Abgasschäden, bei Wurzel- oder Astabrissen oder wenn der Wert von Gehölzen z.B. vor Eingriffen oder Bauarbeiten fachlich ermittelt werden muss.
„Ein gutes Gutachten bewertet eine Leistung nicht nur danach, ob eine DIN-Norm eingehalten wurde. Entscheidend sind genauso Funktion, Optik und Nutzbarkeit.“
Christine Andres
Gelbe Wasserwaage auf grauen Pflastersteinen, die Blase ist zentriert und zeigt eine ebene Fläche an.

Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen

Im Garten- und Landschaftsbau entstehen viele Konflikte nicht aus böser Absicht, sondern aus unterschiedlichen Erwartungen, unklaren Vereinbarungen oder fehlender fachlicher Einordnung. Deshalb geht es in meiner Arbeit nicht nur darum, Schäden oder Mängel zu bewerten. Oft ist es sinnvoller, frühzeitig Klarheit zu schaffen, bevor sich Positionen verhärten oder ein Streit eskaliert. In vielen Fällen lassen sich Konflikte durch eine fachliche Einordnung, eine neutrale Begleitung oder eine außergerichtliche Klärung deutlich besser lösen als durch ein Gerichtsverfahren. Mein Ziel ist deshalb immer: Sachverhalte verständlich einordnen, Lösungen ermöglichen und wenn möglich Konflikte vermeiden, bevor sie entstehen.
Baustelle mit ausgehobener Grube, Absperrung und Bäumen unter blauem Himmel.
Ein Loch im Rasen mit Wasser, einer Schaufel und einem weißen Stab.

Mein Ansatz:

Erst klären, dann bewerten

In vielen Fällen wird ein Sachverständiger erst dann hinzugezogen, wenn ein Konflikt bereits eskaliert ist. Dabei zeigt die Erfahrung, dass sich viele Streitfälle deutlich einfacher lösen lassen, wenn frühzeitig eine unabhängige fachliche Einschätzung eingeholt wird. Deshalb steht für mich am Anfang immer die Frage: Was soll eigentlich erreicht werden? Natürlich kann ein Gutachten notwendig sein. Gleichzeitig ist ein Gutachten oft auch der erste Schritt in Richtung eines gerichtlichen Verfahrens. Wenn die Beteiligten noch miteinander sprechen können, ist es deshalb häufig sinnvoll, zunächst gemeinsam auf den Sachverhalt zu schauen und zu prüfen, ob eine einvernehmliche Lösung möglich ist. Eine solche Lösung spart in vielen Fällen Zeit, Kosten und Nerven und ermöglicht es den Beteiligten, auch in Zukunft weiterhin miteinander arbeiten zu können. Erst wenn eine Klärung auf diesem Weg nicht möglich ist, kann ein Gutachten der richtige nächste Schritt sein. „Ein Gutachten ist manchmal notwendig – aber nicht immer der beste erste Schritt.“
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SCHRITT 1

1. Erste Klärung des Anliegens

Am Anfang steht immer ein erstes Gespräch. Dabei klären wir zunächst die wichtigsten Fragen: Worum geht es konkret? Welche Beteiligten sind betroffen? Sprechen die Parteien noch miteinander oder ist der Konflikt bereits eskaliert? Ist bereits ein Anwalt eingeschaltet oder läuft vielleicht sogar schon ein Gerichtsverfahren? Soll in erster Linie eine einvernehmliche Lösung gefunden werden oder wird eine fachliche Bewertung benötigt? Diese erste Klärung hilft dabei zu entscheiden, welcher Weg sinnvoll ist.
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SCHRITT 2

2. Ortstermin und fachliche Einschätzung

In der Regel folgt anschließend ein Ortstermin, bei dem ich mir die Situation vor Ort genau ansehe. Zunächst erfolgt meist eine Inaugenscheinnahme der Ausführung, um den Sachverhalt fachlich einzuordnen und unnötige Kosten zu vermeiden. Je nach Situation kann anschließend gemeinsam entschieden werden, ob + weitere Untersuchungen erforderlich sind + eine fachliche Einschätzung bereits ausreicht + oder ein Gutachten sinnvoll ist.
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SCHRITT 3

3. Klärung oder Gutachten

Ziel ist immer, eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung des Sachverhalts zu schaffen. Wenn möglich, kann auf dieser Grundlage bereits eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten gefunden werden. Erst wenn eine Klärung auf diesem Weg nicht möglich ist, kann die Erstellung eines Gutachtens der nächste Schritt sein.

Meine Tätigkeitsbereiche

Sachverständigentätigkeit

Ein Riss in einer Betonwand mit einem Lineal zum Messen, das von einem Finger gehalten wird.
Unabhängige fachliche Einschätzungen im Garten- und Landschaftsbau sowie bei Gehölzschäden.

Fachliche Begleitung von Bauvorhaben

Baustelle mit Stapeln von grauen Betonsteinen auf Paletten, Schotterweg und gelbem Maßband auf Holzpfählen.
Fachliche Begleitung zur Qualitäts-sicherung und zur Vermeidung späterer Konflikte. Abnahmen von Bauvorhaben.

Vorträge, Seminare und Fachbeiträge

Frau in grauem Blazer und Schal spricht, Mikrofon am Ohr, hält schwarzen Gegenstand in der Hand.
Weitergabe von Praxiswissen aus über 35 Jahren Erfahrung im Garten- und Landschaftsbau.

Sachverständige für GaLaBau und Gehölzwertmittlung

Über MICH

Ich bin gelernte Landschaftsgärtnerin, Dipl.-Ing. (FH) Landespflege und Wirtschaftsmediatorin. Seit über 35 Jahren arbeite ich im Garten- und Landschaftsbau – unter anderem als Bauleiterin im GaLaBau sowie als Planerin. Die Anforderungen an Ausführung, Qualität und Baustellenabläufe kenne ich deshalb nicht nur aus der Theorie, sondern aus der täglichen Praxis. Diese Erfahrung bildet die Grundlage meiner heutigen Tätigkeit als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für den Garten- und Landschaftsbau sowie für die Wertermittlung von Gehölzen. (Bestellungsbehörde RP Stuttgart) In meiner Arbeit geht es nicht nur darum, Schäden zu bewerten oder Mängel festzustellen. Oft steht dahinter ein Konflikt zwischen Auftraggebern, Auftragnehmern oder Planungsbeteiligten. Gerade in solchen Situationen ist eine fachlich fundierte und zugleich verständliche Einordnung entscheidend. Als ausgebildete Wirtschaftsmediatorin begleite ich deshalb auch außergerichtliche Klärungsprozesse. Denn aus meiner Erfahrung führen gerichtliche Auseinandersetzungen selten zu wirklich guten Lösungen. Häufig ist es sinnvoller, frühzeitig eine tragfähige Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten weiterarbeiten können. Neben meiner Sachverständigentätigkeit bin ich als Autorin sowie Referentin für Fachvorträge und Seminare im GaLaBau tätig.
Frau mit blondem Haar und dunkelrotem Poloshirt mit Pferdelogo lächelt vor einem Steingebäude.

FAQ´s

Was kostet ein Gutachten?
Die Kosten hängen vom Umfang und der Komplexität des jeweiligen Falls ab. In einem ersten Gespräch klären wir, worum es konkret geht und welcher Aufwand zu erwarten ist.
Auf dieser Grundlage kann ich eine erste Einschätzung der Kosten geben. Bei komplexen Zusammenhängen kann eine genauere Einschätzung oftmals aber erst nach einem 1. Ortstermin getroffen werden.
Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?
In der Regel erfolgt zunächst eine Klärung des Sachverhalts und der Fragestellung.
Anschließend wird die Situation vor Ort begutachtet und dokumentiert. Auf dieser Grundlage erstelle ich eine fachliche Bewertung des Sachverhalts.
Arbeiten Sie nur für Gerichte?
Nein. Ein Großteil meiner Tätigkeit besteht auch aus Versicherungs- und Privatgutachten, fachlichen Einschätzungen und vor allem außergerichtlichen Klärungen.
Wird ein Privatgutachten vor Gericht anerkannt?
Privatgutachten können eine wichtige Grundlage zur fachlichen Einschätzung eines Sachverhalts sein. Vor Gericht gelten sie jedoch in der Regel als Parteivortrag und ersetzen oftmals kein gerichtliches Sachverständigengutachten. Das bedeutet: Ein Gericht ist nicht verpflichtet, ein Privatgutachten zu übernehmen.
In welcher Region sind Sie tätig?
Meine Tätigkeit als Sachverständige umfasst in der Regel den süddeutschen Raum, ganz grob ca. 200 km rund um Stuttgart und Konstanz am Bodensee.
Für Seminare und Schulungen bin ich auch bundesweit tätig.
Können Sie auch Bauvorhaben während der Bauphase begleiten?
Ja. Eine fachliche Begleitung während eines Projekts kann helfen, Probleme frühzeitig zu erkennen und Konflikte zu vermeiden. Dazu gehören zum Beispiel fachliche Einschätzungen während der Bauphase oder die Begleitung von Bauabnahmen.
Wann ist ein Gutachten notwendig?
Nicht in jedem Fall ist sofort ein Gutachten erforderlich. In vielen Situationen kann bereits eine fachliche Einschätzung vor Ort helfen, den Sachverhalt zu klären und mögliche Lösungen zu finden. Ein Gutachten wird in der Regel dann erforderlich, wenn eine detaillierte und dokumentierte Bewertung des Sachverhalts notwendig is, zum Beispiel zur Klärung strittiger Ausführungen oder im Zusammenhang mit rechtlichen Auseinandersetzungen.
Wie läuft eine außergerichtliche Streitbeilegung ab?
Eine außergerichtliche Klärung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, je nachdem, wie weit der Konflikt bereits fortgeschritten ist. In vielen Fällen reicht bereits ein gemeinsamer Termin vor Ort, bei dem alle Beteiligten die Situation zusammen betrachten und nach einer sachlichen Lösung suchen. Solche Schlichtungsgespräche sind häufig der schnellste und kostengünstigste Weg, um eine Einigung zu erreichen. Mit diesem Ansatz habe ich sehr gute Erfahrungen gemacht, in vielen Fällen lässt sich auf diesem Weg eine gute. tragbare Lösung finden. Daneben gibt es auch strukturiertere Verfahren, zum Beispiel eine Mediation, bei der die Beteiligten unter neutraler Moderation gemeinsam eine Lösung erarbeiten. Eine weitere Möglichkeit kann ein Schiedsgutachten sein, bei dem ein Sachverständiger eine verbindliche fachliche Bewertung abgibt, auf deren Grundlage der Konflikt entschieden wird. Welche Form sinnvoll ist, hängt immer vom jeweiligen Fall und der Situation der Beteiligten ab.
Christine Andres Logo auf dunkelgrünem Hintergrund, goldene Schrift "Christine", rote, geschwungene Schrift "Andres" mit goldener Linie darunter
Haben Sie Fragen zu einem Schaden, einem möglichen Gutachten oder wünschen Sie eine fachliche Einschätzung? Dann schildern Sie mir gerne kurz Ihr Anliegen über das Kontaktformular. Ich melde mich zeitnah bei Ihnen zurück. Durch meine zwei Bürostandorte in Dettingen/Teck und in Konstanz am Bodensee können Projekte in einem großen regionalen Radius betreut werden.

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